Unsere Schule
Wer sind wir?
Wir sind das einzige Überregionale Förderzentrum für den Förderschwerpunkt SEHEN in Mecklenburg-Vorpommern.
Unsere Schüler
An unserer Einrichtung unterrichten und betreuen wir sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, die im Gemeinsamen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können.
Zurzeit besuchen ca. 136 Kinder das ÜFZ SEHEN.
Es sind ca. 60 Lehrer, Erzieher und Betreuer tätig und eine Schulsozialarbeiterin ergänzt das Team.
Eine Krankenschwester steht den Schülern ebenfalls zur Verfügung.
Eine Schule wie jede andere?
Als ein Förderzentrum für Sehbehinderte und Blinde sind wir Teil des öffentlichen Schulwesens. Vieles ist bei uns so wie an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, manches ist aber auch anders, damit wir unserer Schülerschaft gerecht werden können.
Wir bieten folgende Bildungsgänge an:
- Grundschule (Kl. 1 - 4) mit der Möglichkeit der Verlängerung der Grundschulzeit (Klasse 1 und 2 in 3 Schuljahren)
- Regionale Schule (Kl. 7 - 10) mit Orientierungsstufe (5/6), mögliche Abschlüsse: Berufsreife und Mittlere Reife
- Schule mit dem Förderschwerpunkt LERNEN (mit der Möglichkeit des freiwilligen 10. Schuljahres und dem Erreichen der Berufsreife)
- Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
Der Unterricht und die Stundentafeln folgen den Rahmenrichtlinien des jeweiligen Bildungsganges und umfassen zusätzlich die blinden- und sehbehindertenspezifische Förderung der Schüler.
Was ist das Besondere an unserer Schule?
- kleine Klassengrößen, um dem teils hohen individuellen Förderbedarf jedes einzelnen Schülers gerecht zu werden,
- wenn personell umsetzbar zusätzliche Unterrichtsbegleitung neben dem Lehrer durch Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Integrationshelfer,
- Möglichkeit der Umarbeitung der Arbeitsmaterialien entsprechend den Anforderungen der Schüler von der Medienbearbeiterin,
- die Schule verfügt über eine spezielle Ausstattung mit Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte:
- Punktschriftmaschinen
- Punktschriftbücher
- Computer mit Braillezeile
- Bildschirmvergrößerungssoftware
- Bildschirmlesegeräte
- Lupen
- Arbeitsplatzbeleuchtung
- spezielle Beleuchtung in allen Räumen
- Einsatz von Schwellkopien (tastbare „Arbeitsblätter“)
- spezielle taktile Modelle, insbesondere für die Fächer Geografie, Biologie, Geschichte
- spezielle Materialien zur Vorbereitung auf das Erlernen der Punktschrift
- Spezielle Unterrichts- bzw. Förderstunden:
- Maschineschreiben
- Punktschrift (Braille)
- Punktkurzschrift
- Orientierung und Mobilität
- Lebenspraktische Fertigkeiten
- Low Vision (Training des Sehens und der Nutzung des noch vorhandenen Sehvermögens)
- sehgeschädigtenspezifische Informationstechnik (Training mit dem PC und sehbehindertenspezifischer Hard- und Software)
- die umfassende Ausbildung der Kollegen ermöglicht auch Förderstunden in den Bereichen EMOTIONALE UND SOZIALE ENTWICKLUNG, HÖREN, KÖRPERLICH-MOTORISCHE ENTWICKLUNG und SPRACHE
Grundschule
Die Grundschule arbeitet nach der Stundentafel der allgemeinen Grundschule.
Es besteht die Möglichkeit, die Klassen1 und 2 innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren, d.h. die Grundschulzeit um ein Jahr zu verlängern. Dies gibt den Schülern die Chance, die blinden- und sehbehindertenspezifischen Techniken grundlegend zu erlernen und zu festigen, um diese optimal während der weiteren Schulzeit nutzen zu können. Weiterhin kann das Lerntempo dadurch individueller an die Bedürfnisse der Schüler angepasst werden. Es bleibt mehr Raum für individuelle Förderung, bevor gegebenenfalls eine Diagnostik weiterer Förderbedarfe erfolgt.
Im Schuljahr werden zahlreiche klassenübergreifende Projekte durchgeführt.
Regionale Schule:
- Arbeit nach Stundentafel der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) sowie der Regionalen Schule (Klasse 7 – 10)
- Betriebspraktika werden in den Klassenstufen 8 und 9 durchgeführt
Welche Schulabschlüsse sind möglich?
- Berufsreife (Schulbesuch bis einschließlich Klasse 9)
- Berufsreife mit Leistungsfeststellung (Schulbesuch bis einschließlich Klasse 9 mit Prüfung)
- Mittlere Reife (Schulbesuch bis Klasse 10 und Abschlussprüfung)
Schulteil Förderschwerpunkt LERNEN
- Arbeit nach Stundentafel der Allgemeinen Förderschule
- Einteilung in Förderstufe I (Klasse 1 - 3), Förderstufe II (Klasse 4 - 6) und Förderstufe III (Klasse 7 - 9)
- Durchführung von Betriebspraktika in Klasse 8 und 9
- Ermöglichung des Fremdsprachenunterrichts Englisch als Neigungsunterricht
- es besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges 10. Schuljahr zu absolvieren und damit die Berufsreife zu erreichen
Schulteil Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
In der Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die neben ihrer Sehschädigung in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind. Es werden nur Schüler aufgenommen, deren Lernmöglichkeiten und Entwicklungsfähigkeiten erheblich unter denen gleichaltriger Schüler liegen und die in anderen Förderschulen wegen ihrer Behinderung nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können. Ein wesentlicher Anteil ihrer Förderung ist durch blinden- oder sehbehindertenspezifische Maßnahmen geprägt. Die Kinder und Jugendlichen haben zum größten Teil nicht nur zwei Förderschwerpunkte, sondern es ergeben sich eigenständige und vielschichtige Behinderungsbilder, die oft darüber hinaus mit Körperbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Epilepsien, Essstörungen, Sprachauffälligkeiten oder anderen Sinnesbehinderungen verbunden sind. Zudem zeigen alle Schüler und Schülerinnen mit Mehrfachbehinderungen einen sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand, der ein auf die individuellen Lernvoraussetzungen abgestimmtes Förderkonzept nötig macht. Dies kann von einer auf die Bedürfnisse der mehrfachbehinderten Kinder und Jugendlichen ausgerichteten ständigen und umfassenden Hilfeleistung in allen Lebens- und Lernbereichen bis hin zum Erlernen der Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben oder Rechnen reichen.
Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
Dieser Schulteil gliedert sich in:
Unterstufe – Mittelstufe – Oberstufe – Arbeitsstufe
Die Schulzeit erstreckt sich über 3 Jahre in jeder Stufe in insgesamt zwölf Schulbesuchsjahren mit der Möglichkeit der Schulzeitverlängerung. Im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt das Förderzentrum SEHEN in Neukloster Schüler und Schülerinnen mit Sehschädigung und geistiger Behinderung einschließlich Mehrfachbehinderung bei dem Prozess der Eingliederung in eine nachschulische Einrichtung, wie zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen.
Unterricht in der Schule mit dem Förderschwerpunkt GEISTIGE ENTWICKLUNG
Der Unterricht wird gestaltet nach dem Prinzip der Ganzheitlichkeit unter Berücksichtigung therapeutischer und pflegerischer Notwendigkeit.
Der Unterricht in unserem Schulteil orientiert sich an den Rahmenrichtlinien des bayrischen Lehrplans mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Unter der besonderen Bedingung Blindheit oder Sehbehinderung sowie der Vielfalt und Komplexität der Behinderung der Schüler und Schülerinnen ergeben sich im ganzheitlichen Unterricht notwendige blinden- und sehbehindertenspezifisch ausgerichtete Methoden, Hilfsmittel, Medien und Raumausstattungen.
Die Schüler und Schülerinnen werden in Klassen mit höchstens neun Kindern bzw. Jugendlichen unterrichtet oder in kleinen Lerngruppen von zwei bis vier Schülern gefördert.
Eine sonderpädagogische individuelle Einzelförderung erfolgt hauptsächlich im Unterricht Seherziehung, Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Schwimmen, Computer, Brailleschrift, Sinnesförderung, basale Stimulation und Snoezelen. Gute Erfahrungen in der Arbeit mit schwerstmehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen werden mit dem Ansatz des „Aktiven Lernens“ von Lilli Nielsen gemacht, die ein umfassendes Konzept und zahlreiche Materialien für die Förderung mehrfachbehinderter sehgeschädigter Menschen entwickelt hat. Eine Benotung der Leistungen der Schüler erfolgt nicht. Die Zeugnisse haben die Form eines Berichtes und geben Auskunft über den Stand der Entwicklung, die Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeit des Schülers.